
Information für Patienten
Die Eigenzuzahlung für das Rezept soll bis zum 2. Behandlungstermin erfolgen (betrifft gesetzlich krankenversicherte Patienten).
Von der Eigenzuzahlung befreit sind Patienten bis einschließlich 18. Lebensjahr, Schwangere (sofern sich die Diagnose auf die Schwangerschaft bezieht), Angehörige der Bundeswehr und Polizei, sowie Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiungskarte ihrer Krankenkasse.
Wir legen für Sie großen Wert auf eine sorgfältige Terminplanung und möchten Ihnen damit eine zuverlässige Planung für einen Termin in unserer Praxis ermöglichen. Dies setzt natürlich Pünktlichkeit, auch Ihrerseits voraus. Verspätungen, auch aus berufs-, verkehrs- oder parkplatztechnischen Gründen können nur selten kompensiert werden und gehen daher zu Lasten Ihrer Behandlungszeit bzw. werden als nicht abgesagter Termin gewertet. Bitte sagen Sie deshalb Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher telefonisch ab, gerne auch per Mail. Bei selbstverschuldeten Terminausfällen werden wir eine Ausfallgebühr erheben. Der entgangene Termin wird später nachgeholt.
Die folgenden seit langem erprobten und bewährten Regeln zur Terminvergabe erscheinen Ihnen eventuell zu streng, sie sind aber für Sie gemacht, um Sie zuverlässig und mit ausreichender Zeit und ohne Streß untersuchen und behandeln zu können. Ihr Einverständnis bezüglich dieser Regeln ist Voraussetzung für eine Terminvergabe in unserer Praxis.